Fakultätsöffentliche Präsentation
Die fakultätsöffentliche Präsentation ist ein wichtiger Schritt zu Beginn des Doktorats, da sie die Genehmigung von Thema und Betreuung durch die Studienprogrammleitung voraussetzt.
Während der Präsentation stellen die Doktorand*innen gemeinsam mit ihren Betreuer*innen das Dissertationsprojekt vor, basierend auf dem Exposé.
Wichtige Informationen
Wir sind nicht für organisatorische Angelegenheiten wie die Verwaltung der FÖP zuständig.
Die folgenden Hinweise dienen lediglich der Orientierung.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website des SSC Rechtswissenschaften
Bitte senden Sie jedes Formular sowie das Exposé separat als eingescanntes PDF per E-Mail an doktorat.rewi(at)univie.ac.at
Alle weiteren Formulare stehen auf der Website des SSC unter Formulare/Downloads zur Verfügung.
Beachten Sie außerdem, dass die entsprechenden Prüfungsleistungen erst eingetragen werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Im Prüfungspass sind Präsentationsseminar, Dissertationsvereinbarung und Fakultätsöffentliche Präsentation als drei separate Punkte aufgeführt.
Ablauf und Organisation
Da der konkrete Ablauf der Seminare von Institut zu Institut unterschiedlich ist, informieren Sie sich bitte direkt am Institut, an dem Sie Ihre Dissertation verfassen.
Nach der Präsentation gilt:
- Bei positiver Beurteilung wird das Dissertationsthema genehmigt, und Sie können die Dissertationsvereinbarung abschließen.
- Bei negativer Beurteilung kann das Vorhaben überarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt erneut präsentiert werden.
Gemäß § 15 Abs. 8 der Satzung müssen Doktorand*innen innerhalb des ersten Studienjahres ihr Exposé präsentieren und Thema sowie Betreuung genehmigen lassen.
Dokumente
Nach positiver Präsentation sind folgende Dokumente an das SSC zu übermitteln:
- Formular 1 – Anmeldung Thema und Betreuer*in
- Formular 2 – Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis
- Formular 3 – Dissertationsvereinbarung
- Exposé